Erretten — Errêtten, verb. reg. act. einer nahen Gefahr entreißen, plötzlich von einem großen Übel befreyen. Ein Lamm aus dem Rachen des Wolfes erretten. Jemanden aus der Gefahr, von dem Tode erretten. Ich habe ihm das Leben errettet, gerettet. Daher die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
 
erretten — erretten:⇨retten(1) erretten→retten …   Das Wörterbuch der Synonyme
 
erretten — erlösen (von) * * * er|ret|ten [ɛɐ̯ rɛtn̩], errettete, errettet <tr.; hat: (jmdn.) aus einer bedrohlichen Situation, aus einer Notlage retten; rettend von etwas befreien: jmdn. vom, vor dem Tod erretten; nur Gottes Hilfe kann sie erretten; er… …   Universal-Lexikon
 
erretten — er·rẹt·ten; errettete, hat errettet; [Vt] geschr; 1 jemanden aus etwas erretten jemanden aus einer unangenehmen Situation befreien: Er hat sie aus einer gefährlichen, peinlichen Lage / Situation errettet 2 jemanden von / vor etwas (Dat) erretten …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
 
erretten — er|rẹt|ten (gehoben); jemanden von oder vor etwas erretten …   Die deutsche Rechtschreibung
 
Erretten — Mancher errettet eine gantze Statt, vnnd er selbst muss sie mit dem Rücken ansehen. – Petri, II, 449 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon 
 
erlösen — erretten (aus, von); befreien; entlasten; säubern; retten * * * er|lö|sen [ɛɐ̯ lø:zn̩] <tr.; hat: (von Not, Schmerzen, Bedrängnis o. Ä.) befreien: der Tod hatte ihn von seinen Qualen erlöst; ein Anruf erlöste sie von ihrer Sorge; & …   Universal-Lexikon
 
Errettung — Rettung; Bergung; Rettung (von); Erlösung; Befreiung * * * Er|rẹt|tung 〈f. 20〉 das Erretten * * * Er|rẹt|tung, die; , en (geh.): das Erretten; das Errettetwerden. * * * Er|rẹt|tung …   Universal-Lexikon
 
Tod — Ableben; Sterben; Lebensende; Abschied; Exitus; Boanl (bayr.) (österr.) (umgangssprachlich); Todbringer (umgangssprachlich); Gevatter (umgangssprachlich); …   Universal-Lexikon
 
Notstand — Notstand, im allgemeinen jeder Zustand der Bedrängnis, im strafrechtlichen Sinn insbes. der Zustand der Gefahr, aus der sich jemand nur durch einen Eingriff in das Recht eines andern retten kann. Schon die peinliche Gerichtsordnung Karls V.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon